AGB

Gruppen und Einzelstunden, Praktika, Workshops, Hundewanderungen, Reisen und sonstige Veranstaltungen werden im folgenden allgemein als Leistungen bezeichnet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es nicht zu Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen cane diem und dem/ der Kunden/ in, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/ in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/ in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von cane diem oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Cane Diem behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Leistungen vorzunehmen, über die die Teilnehmer/ innen auf jeden Fall schnellstmöglich informiert werden. Zudem behält sich cane diem vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Cane Diem ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet cane diem nicht, dass der/ die Teilnehmer/ in die Prüfung besteht.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Cane Diem verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei cane diem kommt der Vertrag zwischen dieser und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande.

§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Kurse stehen auf dem Anmeldeformular und können überwiesen oder bar bezahlt werden. Veranstaltungen sind auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Reisen gilt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung: Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, höchstens jedoch EUR 250,-. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen erhält der/ die Reisende nach Zahlungseingang rechtzeitig vor Reiseantritt. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich cane diem vor.

§ 4 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in
Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

Kursteilnehmer
Ein gebuchter Kurs muss bis 16.00 Uhr des Vortages abgesagt werden sonst wird er voll berechnet. Gründe der Absage sind hier völlig belanglos.

bei Reisenden
bis 6 Wochen vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 6 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 2 Wochen vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Cane Diem kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Cane Diem empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt durch cane diem
Cane Diem kann vom Vertrag zurücktreten:

ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden

bis zwei Wochen vor Antritt einer Reise (1 ÜN und mehr) bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von cane diem voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht

bis zwei Tage vor einer Einzelveranstaltung, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.

In den beiden letzten Fällen wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 6 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl cane diem als auch der/ die Teilnehmer/ in die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann cane diem für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 7 Reisepreisänderungen
cane diem ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises ist nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten und der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises ist von cane diem mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt cane diem unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der/ die Teilnehmer/ in vom Vertrag zurück treten. Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, sein/ ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach cane diem´s Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung cane diem gegenüber geltend zu machen.

§ 8 Haftung von Cane Diem
cane diem haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Hunden herbeigeführt werden.

Daneben gilt bei Reisen ferner:
Für alle Schadensersatzansprüche gegen cane diem und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet cane diem für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen cane diem ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt cane diem insoweit Fremdleistungen. Cane Diem haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer gegenüber ausdrücklich hinzuweisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z. B. mit Expeditionscharakter, übernimmt cane diem im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. Cane Diem haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Cane Diem haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). cane diem haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und/ oder vermittelt werden.

§ 9 Mitwirkungspflicht
Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Bei Reisen ist der/ die Teilnehmer/in ferner verpflichtet, seine/ ihre Beanstandung(en) unverzüglich cane diem oder den Reisebegleitern zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der/ die Teilnehmer/ in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

§ 10 Gewährleistung
cane diem weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/ die Teilnehmer/ in es nicht schuldhaft unterlassen hat, cane diem einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/ die Teilnehmer/ in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/ die Teilnehmer/ in cane diem eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von cane diem verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der/ die Teilnehmer/ in ist für die Einhaltung der durch cane diem mitgeteilten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von cane diem bedingt sind.

§ 12 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 14 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 15 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Fürstenfeldbruck (Amtsgericht) als vereinbart.